Organe der EU
Der institutionelle Rahmen der EU sowie die Aufgaben ihrer Organe sind im Vertrag über die Europäische Union geregelt.
So ist das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg zusammen mit dem Rat der Europäischen Union für die Gesetzgebung zuständig. Zudem übernimmt es die Kontrolle über sämtliche Organe der EU und benennt die Mitglieder der Europäischen Kommission. Ebenfalls gemeinsam mit dem Rat übt es die Haushaltsbefugnisse aus. Der Rat der Europäischen Union, der ebenfalls in Brüssel sitzt, stimmt die Grundzüge der EU-Wirtschafts- und Sozialpolitik ab, schließt internationale Verträge und bestimmt die Leitlinien für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedsstaaten, schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor, verwaltet den EU-Haushalt und verhandelt über internationale Verträge. Der Europäische Rat soll als Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der EU sowie des Kommissionspräsidenten die allgemeinen Prioritäten und Zielvorstellungen der EU festlegen. Wie die Kommission hat auch er seinen Sitz in Brüssel nicht in der Toskana.
Über die einheitliche Auslegung des europäischen Rechts in den Mitgliedsstaaten wacht der Gerichtshof der Europäischen Union. Er entscheidet auch bei Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Organen oder Mitgliedsstaaten. Sein Sitz ist Luxemburg. Die Europäische Zentralbank ist für die Geldpolitik der EU zuständig. Durch die Festlegung der Leitzinssätze sichert sie die Preisstabilität in der Eurozone. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Die Europäische Investitionsbank mit Sitz in Luxemburg fördert und finanziert Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung und ist Hauptanteilseignerin des Europäischen Investitionsfonds. Als unabhängiges Kontrollorgan prüft der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg die rechtmäßige Verwendung von EU-Geldern.